Wer ein Haus baut oder kauft, sichert mit Kapital und Immobilie die Finanzierung ab. Fällt jedoch der Hauptverdiener aus, dann kann eine Restschuldversicherung schützen. Inwieweit Ihr Alter oder auch Ihr Lebensstil eine Rolle in Bezug auf die letztliche Beitragshöhe spielt, erfahren Sie hier.
Wird ein Kredit bei der Bank aufgenommen, hängen daran in der Regel erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Bei einem Ratenkredit (zum Beispiel für eine Reise) können dies einige tausend Euro sein, bei einem Baudarlehen auch mehrere zehntausend oder gar hunderttausend Euro.
Verantwortungsvolle Kreditnehmer klären genau, wann und wie sie dieses Darlehen zurückzahlen. Dennoch kann aufgrund besonderer Lebensumstände die Planung für den geschlossenen Kreditvertrag hinfällig werden. Und schneller als man sich versieht gerät dann zum Beispiel der Besitz des Eigenheims in Gefahr. Für diese Fälle wurde die Restschuldversicherung geschaffen.
Die Restschuldversicherung ist eine Variante der Risikolebensversicherung und schützt Kreditnehmer oder deren Angehörige davor, Kreditraten nicht mehr bedienen zu können. Gleichsam bewahrt sie Kreditgeber davor, dass die vereinbarten Raten des Darlehensnehmers ausbleiben. Restschuldversicherungen sind auch als Restkreditversicherung, Kreditlebensversicherung oder Ratenschutzversicherung bekannt. Die springt in vertraglich festgelegten Versicherungsfällen ein und begleicht die offenen Ratenzahlungen des Kredits. Im Regelfall werden Restschuldversicherungen als Risikolebensversicherung abgeschlossen. Es ist aber ebenso eine Kombination mit einer Zusatzversicherung denkbar.
Diese Leistungsfälle sind bei einer Restschuldversicherung denkbar:
Die Restschuldversicherung übernimmt immer dann die Kosten, wenn einer der durch die Police abgedeckten Fälle eintritt. Am häufigsten versichert sind die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Es sollte jedoch dringend genau geprüft werden, in welchen Fällen Leistungen der Restschuldversicherung zu erwarten sind und gegebenenfalls auch ab wann. Denn zahlreiche Versicherer bringen in den Klauseln und Versicherungsbedingungen des Vertrags unter, die Karenzzeiten oder auch Wartezeiten festlegen.
Wie viel eine Restschuldversicherung kostet, lässt sich pauschal nicht beantworten, da der zu zahlende Beitrag von mehreren Faktoren abhängt:
Der Versicherer kalkuliert in die zu zahlende Versicherungssumme alle Faktoren ein, die für ihn verfügbar sind und ihm dabei helfen, die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalles abzuschätzen. Er kann so auch kalkulieren, für welche Summen er dann einstehen müsste.
Neben der Kredithöhe und dessen Laufzeit spielt selbstredend auch der Leistungsumfang der Restschuldversicherung eine Rolle. Ebenso wird die Bonität des Kreditnehmers herangezogen, um das Risiko realistisch einzuordnen.
Die Summen für die Prämien der Restkreditversicherung hängt jedoch auch vom Geschlecht des Versicherungsnehmers ab, von dessen Alter, Beruf und Lebenswandel. Frauen zahlen in der Regel weniger als Männer, Jüngere weniger als alte Menschen und Nichtraucher weniger als Raucher. Ebenso werden solche Menschen weniger zur Kasse gebeten, die einen Beruf ausüben, in dem sie kaum von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Eine Restschuldversicherung wird in der Regel nicht in monatlichen Raten gezahlt, sondern mit einer Einmalzahlung bei Aufnahme des Ratenkredits oder des Baudarlehens.
Dabei kann der Abschluss einer solchen Versicherung die Kreditkosten erheblich in die Höhe treiben: Mehrkosten in Höhe von zehn oder gar 20 Prozent der Kreditsumme sind keine Seltenheit. Wurde also für die Urlaubsreise ein Kredit in Höhe von 10.000 Euro aufgenommen, entfallen 1.000 bis 2.000 Euro (10 bzw. 20 Prozent) der Kreditkosten allein auf die Ratenschutzversicherung. Bei einem Baukosten-Darlehen über 400.000 Euro kämen schnell zusätzliche Kosten in Höhe von 40.000 Euro (bei beispielhaften zehn Prozent) auf die künftigen Immobilienbesitzer zu.
Trotz der erheblichen Kosten, die abhängig von der Versicherungssumme durch eine Restschuldversicherung entstehen, kann sie in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Denn – darüber sollten sich vor allem Personen im Klaren sein, die ein Baudarlehen aufgenommen haben: Können die monatlichen Kreditraten nicht mehr gezahlt werden, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung der Immobilie.
In diesen Fällen kann sich der Abschluss einer Restschuldversicherung daher unbedingt lohnen:
Beide Punkte treffen bei Baufinanzierungen in der Regel zu. Auch wenn der Tilgungsplan intensiv durchdacht wurde und grundsätzlich zu erfüllen wäre – über die lange Darlehensdauer von 20, 30 oder gar 40 Jahren kann einiges passieren, das eben diese Pläne durcheinanderbringt. Erkrankt der Hauptverdiener, wird er arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt er gar, können die Hinterbliebenen die Kreditraten häufig nicht mehr bedienen. Sie verlieren durch Krankheit dann nicht nur einen geliebten Menschen, sondern auch ihr Zuhause. In solch einem Fall kann der Abschluss einer Restschuldversicherung durchaus sinnvoll sein.
Und auch in einer weiteren Situation kann sich eine Versicherung als ratsam erweisen: Wurde etwa zu wenig Eigenkapital gebildet, damit die Baufinanzierung bewilligt wird, kann der Abschluss einer Restschuldversicherung dem Kreditinstitut Sicherheit verschaffen und als Pro-Argument dienen. Mitunter kommt es erst durch den Abschluss einer Restschuldversicherung zu einer Kreditzusage, sodass die Wunschimmobilie doch noch erworben werden kann.
Die Restschuldversicherung hat aufgrund der hohen Prämien einen eher schlechten Ruf, doch sie bietet auch Vorteile. Um zu entscheiden, ob die Versicherung eine sinnvolle Absicherung ist, hilft die folgende Übersicht:
Vorteile der Restschuldversicherung | Nachteile der Restschuldversicherung |
---|---|
Schutz vor Zahlungsausfällen | Hohe Kosten |
Absicherung des Kredits/Eigenheims bei unerwarteten Lebensereignissen | ggf. vertraglich festgelegte Leistungseinschränkungen, Warte- und Karenzzeiten |
Aufwertung der Bonität |
Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei der Aufnahme eines Kredits ist nicht verpflichtend, jeder Kreditnehmer – ganz gleich ob das geliehene Geld für den Urlaub, ein neues Auto oder eine Immobilie verwendet wird – kann selbst entscheiden, ob er einen Versicherungsschutz wünscht.
In einigen Fällen (s. oben) kann der Abschluss einer Restschuldversicherung jedoch dabei helfen, einen Kredit überhaupt erst bewilligt zu bekommen. Bei einigen Banken wird der Abschluss eines solchen Vertrags bei der Aufnahme eines Baudarlehens vorausgesetzt.
Ein genaues Abschätzen des Nutzen und der gegebenen Risiken lohnt sich daher unbedingt. Stehen die Kosten für die Police in keinem sinnvollen Verhältnis zum Risiko, kann unter Umständen auch darauf verzichtet werden. Als Faustregel gilt: Je länger der Kredit läuft und je höher der Darlehensbetrag ist, umso eher stehen die Versicherungskosten in einem sinnvollen Verhältnis dazu.
Neben der für Verträge üblichen Widerrufsfrist nach Abschluss gibt es weitere Möglichkeiten, die Restschuldversicherung frühzeitig zu beenden. Unter Umständen wird die einmal abgeschlossene Restschuldversicherung nicht mehr benötigt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kredit vorzeitig abbezahlt wurde oder das Darlehen umgeschuldet wird. Zwei Möglichkeiten zum Kündigen stehen Kredit- und Versicherungsnehmern dann offen:
Wurde zusammen mit dem Darlehensvertrag auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen, kann man diese kündigen, wenn das Darlehen umgeschuldet oder vorzeitig getilgt wird. Denn dann besteht der Versicherungsgrund nicht mehr und die Versicherung wird obsolet. Es ist dann möglich, ein Sonderkündigungsrecht auszuüben und von der Versicherung die Prämien für die ursprünglich verbliebene restliche Laufzeit zurückverlangen.
Anders verhält es sich, wenn das Darlehen noch läuft. Dann muss geprüft werden, ob der Versicherungsvertrag eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit vorsieht. Ist dies der Fall, kann die Restschuldversicherung unter Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist (in der Regel sind dies zwei Wochen zum Monatsende) beendet werden. Es kann dann der nicht beanspruchte Teil des Risikobeitrags zurückgefordert werden. Von diesem wird jedoch gegebenenfalls noch ein gewisser Betrag als „Stornoeinbehalt“ abgezogen.
Bei einigen Anbietern von Restschuldversicherungen ist nicht der Kreditnehmer der Vertragspartner der Versicherung. Es ist vielmehr die Bank Versicherungsnehmer, welche den Kredit gewährt. Der Kreditnehmer selbst gilt dann lediglich als „versicherte Person“, die im Rahmen einer Gruppenversicherung abgesichert ist. Früher waren diese Versicherungsnehmer schlechter gestellt, seit dem 23. Februar 2018 ist dies jedoch nicht mehr der Fall: „Versicherte Personen“ sind seitdem gem. § 7d VVG Versicherungsnehmern gleichgestellt. Somit haben sie auch das Recht, den Versicherungsvertrag zu widerrufen oder zu kündigen.
Bevor eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, sollte genau geprüft werden, über welche Versicherungen der Kreditnehmer beziehungsweise dessen Familie bereits verfügt. So lässt sich eine doppelte Versicherung des gleichen Risikos und dadurch auch eine doppelte Prämie pro Monat vermeiden.
Besteht beispielsweise bereits eine
sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Restschuldversicherung diese Versicherungen sinnvoll ergänzt. Würden beispielsweise die Leistungen aus den bereits vorhandenen Policen (Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung) nicht ausreichen, um den Kredit jeden Monat weiter zu bedienen und die Restschuld zu tilgen, wäre eine Kreditlebensversicherung sinnvoll.
Bei diesen drei unabhängig vom Kredit abgeschlossenen Versicherungen liegt der Vorteil darin, dass die zu erwartenden Leistungen nicht von der Kreditsumme abhängen. Sie können daher eine überaus sinnvolle Alternative für die Restschuldversicherung sein, die im Ernstfall die Angehörigen gegen finanzielle Engpässe absichert – und das zum Teil zu deutlich niedrigeren Kosten.
Als Ehepaar ist es durchaus ratsam, dass beide Ehepartner eine Restschuldversicherung abschließen. Denn stirbt ein Ehepartner, ist der andere vorerst auf sich allein gestellt und steht durch die Restschuld nicht selten vor großen finanziellen Herausforderungen. Der verwitwete Partner kann eventuell seine Arbeit nicht mehr im vollen Umfang ausüben, was wiederum zu einem verminderten Einkommen oder gar zur Arbeitslosigkeit führt. Hat der Verstorbene aber eine Restschuldversicherung abgeschlossen, kann diese eingreifen und dafür sorgen, dass der Hinterbliebene zumindest das gemeinsame Eigenheim behalten kann.
Für eine Restschuldversicherung gezahlte Beiträge gelten als Sonderausgaben und können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Kapitalleistung im Todesfall ist bislang noch steuerfrei.
Ja, Versicherungsgesellschaften müssen Ihre Kunden an erwirtschafteten Überschüssen beteiligen. Aber Achtung, die Versicherungsgesellschaften berechnen die Beiträge vorsichtig. Einige Anbieter verrechnen die Überschüsse auch sofort mit den Beiträgen. Das bedeutet, Sie bezahlen von Anfang an geringere Raten als vorgegeben. Für den Versicherungsschutz mit Todesfallbonus dienen die Überschüsse dazu, die Leistung im Todesfall zu erhöhen. Beträgt zum Beispiel der Todesfallbonus 100 Prozent, reicht der Abschluss einer Versicherungssumme von 45.000 Euro aus, um sich einen Versicherungsschutz von 90.000 Euro zu sichern.
Bausparverträge bieten attraktive Darlehenszinsen – fast immer günstiger als die Konditionen der aktuellen Bankdarlehen. Das gilt gerade auch für die allermeisten älteren, bereits zuteilungsreifen Bausparverträge. Sie eignen sich besonders gut für eine anstehende Modernisierung oder für eine Anschlussfinanzierung und können zudem meist recht kurzfristig in Anspruch genommen werden.
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