Die Bewertungszahl spielt eine wichtige Rolle beim Bausparvertrag und gibt an, wann ein solcher zuteilungsreif wird. Welche Kriterien bei der Berechnung zu Rate gezogen werden und was Sie tun können, wenn Sie die Bewertungszahl erreicht haben, lesen Sie hier.
Wer einen Bausparvertrag abschließt, möchte früher oder später das angesparte Geld für ein Bauvorhaben oder den Kauf einer Immobilie einsetzen. Damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird, muss jedoch eine Mindestbewertungszahl erreicht werden. Diese legt fest, in welcher Reihenfolge Bausparer ihre Bausparkapital samt Darlehen in Anspruch nehmen können. Die Bewertungszahl wird jeweils an den Bewertungsstichtagen ermittelt und gilt dann für die nachfolgende Zuteilungsperiode. In die Berechnung der dieser Zahl fließen verschiedene Kriterien ein.
Auch wenn sich die Berechnung der Bewertungszahl von Bank zu Bank unterscheidet, werden meist dieselben Kriterien ermittelt:
Wie viel Sie mindestens ansparen müssen, hängt von der jeweiligen Bausparkasse ab und entspricht in der Regel 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Diese Einzahlungen müssen jedoch in einer bestimmten Zeit geleistet werden, um die Mindestbewertungszahl zu erreichen. Es gilt das sogenannte „Zeit-mal-Geld System“: Je höher die Sparsumme und je länger die Sparzeit, umso höher fällt die Bewertungszahl aus. Gleichzeitig sollten die Sparzahlungen möglichst regelmäßig erfolgen. Wer eine Ansparpause einlegt, braucht länger, um die Bewertungszahl zu erreichen.
In der Regel wird das Mindestansparguthaben einige Monate vor der Mindestbewertungszahl erreicht. Diese Frist hilft der Bausparkasse beim Umschichten und Regulieren der Geldströme.
Bausparkasse |
Mindestbewertungszahl* |
Debeka |
1.200 |
BHW |
33 |
Alte Leipziger |
34 |
Deutsche Bank |
2.900 |
Wüstenrot |
200 |
Schwäbisch Hall |
44 |
LBS |
44 |
* Stand April 2017
Die Unterschiede der Bewertungszahlen der verschiedenen Institute sind beachtlich und machen deutlich, dass jedes Kreditinstitut einer individuellen Berechnungsgrundlage folgt. Deshalb ist es als Laie auch kaum nachzuvollziehen, welche finanzmathematische Formel der aktuellen Bewertungszahl zugrunde liegt.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Methoden, um die Bewertungszahl eines Bausparvertrages zu errechnen. So wird entweder die Höhe der Guthabenzinsen zur Ermittlung hinzugezogen oder die Summe der Habensalden zum jeweiligen Zeitpunkt der Bewertungstage. Und das bedeuten die einzelnen Begriffe:
Finanzinstitute, die zum Beispiel eine hohe Mindestbewertungszahl angeben, nutzen meist eine Formel, welche sämtliche Habensalden berücksichtigt. Niedrige Bewertungszahlen werden hingegen mit der Höhe der Guthabenzinsen errechnet. So unterschiedlich die Bewertungszahlen ausfallen, so individuell sind auch die Formeln für die Berechnung. Die Alte Leipziger berechnet ihre Mindestbewertungszahl zum Beispiel wie folgt:
Bewertungszahl = Guthabenzinsen/(Bausparsumme/1000) x 100
Rechenbeispiel:
Bausparsumme: 50.000 Euro
Guthaben: 12.030 (30 Euro Zinsen)
Berechnung mit dem Faktor 8,9
Bewertungszahl= [30 / (50.000 / 1000)] x 8,9
= (30/50) x 8,9
= 5,34
Wenn Sie die Bewertungszahl selbst berechnen möchten, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparverträge (ABB) Ihrer Bank nachlesen, welche Berechnungsmethode angewendet wird.
Wer bei der LBS einen Bausparvertrag abschließen möchte, kann sich zwischen fünf verschiedenen Tarifvarianten entscheiden: LBS-Starter, LBS-Finanzierer, LBS-Modernisierer, LBS-Modernisierer MiniZins und LBS-Plus. Gespart wird bei allen Tarifen mindestens 18 Monate. In der Tarifvariante LBS-Finanzierer soll die Bausparsumme bei Vertragsabschluss 50.000 Euro betragen. In der Tarifvariante LBS-Plus beträgt die maximale Bausparsumme 20.000 Euro pro Bausparer. Eine Übersicht über die einzelnen Konditionen und die Bewertungszahl finden Sie hier.
Tarifvariante |
LBS-Starter |
LBS- |
LBS- |
LBS |
LBS Plus |
---|---|---|---|---|---|
Bauspar- |
10.000 Euro |
50.000 Euro |
10.000 Euro |
10.000 Euro |
10.000 bis |
Regelsparbei- |
4 Euro |
3 Euro |
6 Euro |
4 Euro |
5 Euro |
Mindestgut- |
30 % |
30 % |
30 % |
30 % |
30 % |
Mindestspar- |
18 Monate |
18 Monate |
18 Monate |
18 Monate |
18 Monate |
Mindestbe- |
170 |
170 |
170 |
170 |
170 |
Die Bewertungszahl wird entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich an den Bewertungsstichtagen ermittelt und gilt für die nachfolgende Zuteilungsperiode. Sobald Mindestansparsumme und Bewertungszahl erreicht wurden, werden Sie als Bausparer schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt und können entscheiden, wie Sie fortfahren möchten. Sie haben hierfür verschiedene Möglichkeiten:
Bausparverträge bieten attraktive Darlehenszinsen – fast immer günstiger als die Konditionen der aktuellen Bankdarlehen. Das gilt gerade auch für die allermeisten älteren, bereits zuteilungsreifen Bausparverträge. Sie eignen sich besonders gut für eine anstehende Modernisierung oder für eine Anschlussfinanzierung und können zudem meist recht kurzfristig in Anspruch genommen werden.
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